Medikamentenabgabe
Bei unserer Hausapotheke sind wir an strenge gesetzliche Regelungen gebunden. Das bedeutet u.a., dass wir rezeptpflichtige Medikamente nur nach einer Untersuchung des Patienten durch uns ausgegeben können – oder wenn ein Tier zur weiteren Behandlung an uns überwiesen wurde. Für die Abgabe von Dauermedikamenten muss ein Patient mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten bei uns vorgestellt werden.
Gelegentlich wollen Tierhalter nicht mehr benötigte Arzneimittel gegen Erstattung des Kaufpreises (etwa weil die Therapie umgestellt wurde oder ein Tier verstorben ist) zurückgeben. Eine Rücknahme von Medikamenten und Futtermitteln widerspricht jedoch diversen der für Tierärzte geltenden Vorschriften (Arzneimittelgesetz und Tierärztliche Hausapothekenverordnung). Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Tierkrankenversicherung
Die Behandlungsmöglichkeiten in der Tiermedizin sind vielfältig, die Technik steht in einigen Bereichen der Humanmedizin kaum nach. Dadurch können auf Tierhalter aber auch erhebliche Kosten zukommen. Die nötige Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Ende 2022 hat eine Reihe von Untersuchungen und Behandlung weiter verteuert.
Eine Krankenversicherung für Hunde, Katzen & Co. kann sich deshalb lohnen. Wir empfehlen Ihnen zumindest einen OP-Kostenschutz.
Auf der Seite www.eisbaumtabelle.de finden Tierhalter eine Übersicht verschiedener Anbieter.